Bewährte Verfahren für die sichere Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus
Für die Lagerung von Akkus gelten eigene Regeln, die über das bloße Wegräumen hinausgehen:
Akkus kühl (5 bis 20 °C) und trocken lagern
Sowohl Hitze als auch Kälte lassen Lithium-Ionen-Zellen über die Zeit altern. Vermeiden Sie es deshalb, Akkus an Orten zu lagern, an denen schnelle Temperaturschwankungen auftreten, wie z. B. in der Nähe von Heizgeräten oder im Freien bei extremen Wetterbedingungen. Es empfiehlt sich außerdem, Akkus nicht in Fahrzeugen oder Transportern aufzubewahren, die sich in direkter Sonneneinstrahlung schnell aufheizen können.
Akkus von brennbaren Materialien getrennt aufbewahren und Pole vor Kurzschlüssen schützen
Lose im Transporter oder in der Werkzeugtasche transportiert, können Akkus mit Metallteilen in Kontakt kommen und kurzschließen. Außerdem sollten die Pole beim Einlagern sauber und frei von Verschmutzung sein. Schutzkoffer und passende Aufbewahrungslösungen wie das MILWAUKEE® PACKOUT™ System halten Akkus sicher und isoliert.
Akkus über längere Zeiträume teilweise geladen lagern
Für die Langzeitlagerung ohne Nutzung sollten Akkus mit einem Ladezustand von etwa 40 bis 60 % eingelagert werden. Dies trägt zur Erhaltung ihrer Lebensdauer bei und verringert das Risiko von Überladung oder Tiefentladung.
Rechtlich ist die Lagerung nicht durch ein einzelnes Gesetz geregelt, sondern durch ein Zusammenspiel mehrerer Vorgaben. Am wichtigsten ist das VdS-Merkblatt 3103 „Lithium-Batterien", die Vorgabe der Sachversicherer. Für viele Betriebe ist es faktisch verbindlich, denn wer die Vorgaben grob fahrlässig missachtet, riskiert im Schadensfall, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder verweigert. Das Merkblatt teilt Akkus nach ihrer Nennenergie in Leistungsklassen ein. Ab einer größeren Menge verlangt es zusätzliche Maßnahmen, etwa einen zertifizierten Sicherheitsschrank oder einen brandschutztechnisch abgetrennten Bereich sowie die Trennung von Lager- und Ladeplatz. Die konkreten Mengenschwellen und Abstände richten sich nach der Leistungsklasse und sollten für Ihren Betrieb individuell bestimmt werden.
Sicherheitsschränke für Lagerung und Ladung orientieren sich am Einheitsblatt VDMA 24994, das einen realen Test zum thermischen Durchgehen vorsieht und über eine ECB-S-Zertifizierung bestätigt wird. Ein reiner Gefahrstoffschrank nach DIN EN 14470-1 ist dafür nicht ausgelegt. Die TRGS 510 zur Lagerung von Gefahrstoffen (GefStoffV) dient in der Praxis als Orientierung, etwa bei der Trennung von Lager- und Ladebereich. Ob sie auf Lithium-Akkus direkt anwendbar ist, ist rechtlich nicht abschließend geklärt, und eine Neufassung mit klareren Vorgaben ist angekündigt.